Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen BCT-Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen BCT-Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.*
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 www.bct-touristik.de/eu-richtlinie
(IDD – Versicherungsvertriebs-Richtlinie von 23.02.2018) Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Informationenen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Die BCT-Touristik GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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